Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Nicht nur Menschen in hohem Alter können in einen Zustand geraten, bei dem sie Hilfe zur Regelung ihrer höchstpersönlichen Angelegenheiten benötigen. Auch jüngere Menschen können etwa durch eine rasch verlaufende Erkrankung oder durch einen Unfall in einen hilflosen Zustand geraten. Ist dann keine Vorsorge getroffen, wird das Gericht einen Betreuer bestellen, der über das Vermögen, den Aufenthalt und die Gesundheit entscheidet. Hierbei geht es um existentielle und oft zutiefst persönliche Fragen: Dürfen Sie in Ihrer – vielleicht über Jahrzehnte bewohnten – Wohnung bleiben? Was passiert mit Ihrem über ein Leben lang angesparte Vermögen? Wie wird Ihre medizinische Behandlung – vielleicht gegen Ihren Willen – weitergeführt? Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie ein Unternehmen lenken. Die durch Sie zu treffenden Entscheidungen können kaum von einem Außenstehenden hinreichend kompetent ersetzt werden. Es stellt sich dann die Frage, ob und wie dieses fortgeführt werden wird. Der vom Gericht bestellte Betreuer kann ein ehrenamtlicher Betreuer oder – in schwierigeren Fällen – ein Berufsbetreuer sein, wird Sie aber selbstverständlich im Zweifel nicht kennen. Es besteht dann die Gefahr, dass Ihre Interessen und Wünsche nicht hinreichend beachtet werden. Wählt das Gericht eine Person aus Ihrem Lebensumfeld aus, ist nicht stets sichergestellt, dass diese Person es auch tatsächlich gut mit Ihnen meint und nicht vor allem eigene – finanzielle – Interessen verfolgt.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass Sie bereits so früh wie möglich – auch wenn sich niemand gerne hierüber Gedanken macht – Regelungen für den „Fall der Fälle“ treffen. Hierzu können Sie eine vollständige Vorsorgevollmacht treffen oder jedenfalls im Rahmen einer Betreuungsverfügung Regelungen zu der Person treffen, die von dem Gericht als Betreuer eingesetzt werden oder welche Person auf keinen Fall als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll. Sie können diese Person auch bei Bedarf – etwa wechselnden Lebensumständen – ohne Weiteres „wechseln“, sodass es sich um einen Entscheidungsprozess handelt, den Sie immer wieder neu bedenken sollten.

Frau Rechtsanwältin Alice Threinen hilft Ihnen bei der Formulierung entsprechender Betreuungsverfügungen und trägt Sorge dafür, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche so genau formuliert werden, dass diese bei Eintritt des Vorsorgefalls rechtssicher umgesetzt werden können. Unsere Vorsorgeanwälte sind ausnahmslos in ihren Gebieten seit vielen Jahren erfahrene Experten und decken u.a. die Gebiete des Gesellschafts- und Steuerrechts sowie des Erb- und Familienrechts und dem Sozial- und Medizinrechts ab. Damit können wir in allen Rechtsbereichen eine für Sie maßgeschneiderte Lösung entwickeln.