Testament

    Testament

    Ihnen ist es nicht egal, wer nach Ihrem Tod Ihr Erbe bekommt oder was damit geschieht. Sie möchten sicherstellen, dass die „Richtigen“ Ihr Erbe werden und verhindern, dass diejenigen, die sich zu Lebzeiten nie um Sie gekümmert haben, im Erbfall die „Hand aufhalten“. Sie möchten Ihren Ehepartner für den Fall Ihres Todes finanziell absichern und nicht darauf vertrauen, dass Ihre Kinder keine Ansprüche geltend machen. Dann sollten Sie ein Testament errichten!

    Grundsätzlich ist jeder frei darin, zu entscheiden, wen er zu seinem Erben einsetzt. Lediglich dann, wenn man durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag bereits gebunden ist, ist man in seiner Verfügungsbefugnis möglicherweise eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es Personen, denen für den Fall, dass Sie nicht hinreichend als Erbe berücksichtigt werden, Pflichtteilsansprüche zustehen können. Bei der Gestaltung eines Testamentes gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die über die reine Erbeinsetzung weit hinausgehen. So kann man beispielsweise durch Anordnung von Vermächtnissen oder Teilungsanordnungen den Nachlass verteilen. Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann man ferner sicherstellen, dass Konflikte unter den Erben vermieden, Auflagen erfüllt und der letzte Wille auch tatsächlich respektiert und umgesetzt wird. Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge kann darüber hinaus auch über Generationen hinweg das Erbe gesteuert werden und beispielsweise einer Bedürftigkeit des Erben, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, Rechnung getragen werden. Dies alles gilt es jedoch so zu formulieren, dass nach dem Tod keine Zweifel daran bleiben, was Sie gewollt haben. Dies ist regelmäßig nur durch eine umfassende rechtliche Beratung möglich. Bereits die Verwendung eines falschen Begriffs kann schnell zu einem langwierigen und für alle Beteiligten teuren gerichtlichen Konflikt führen.

    Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist schon seit über 13 Jahren auf die Übernahme erbrechtlicher Mandate spezialisiert. Als Fachanwalt für Erbrecht kennt er aufgrund seiner prozessualen und außerprozessualen Erfahrungen die Fallstricke, die regelmäßig zu Konflikten führen, sehr genau. Aufgrund seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist er darüber hinaus auch damit vertraut, die Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung qualifiziert bewerten und die erforderlichen testamentarischen Regelungen rechtssicher formulieren zu können. Als erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltkurs im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt er ferner über das notwendige Fachwissen, um Sie auch im Bereich der Unternehmensnachfolge qualifiziert beraten zu können. Auf unsere Erfahrung und Qualifikation können Sie sich bei der Gestaltung Ihres Testamentes verlassen.