Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht

    Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie sich um Ihre wirtschaftlichen und/oder persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber kümmern können? Wenn Sie sich für einen solchen Fall wünschen, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre Kinder oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens Ihnen dann zur Seite steht und die für Sie notwendigen Entscheidungen übernimmt, dann sollten Sie diesen Wille auch unbedingt schriftlich niederlegen. Eine solche Anordnung wird als „Vorsorgevollmacht“ bezeichnet. Durch eine Vorsorgevollmacht stellen Sie nicht nur sicher, dass die von Ihnen bestimmten Personen im Falle eines Unfalls oder Erkrankung die erforderlichen Auskünfte von Ärzten, Behörden, Banken etc. erhalten, sondern auch die notwendigen rechtlichen Entscheidungen, beispielsweise die Kündigung und Abschluss von Verträgen sowie notwendige Verfügungen vornehmen und Einwilligungen in medizinische Maßnahmen erteilen oder verweigern können. Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst umfassend sein, so dass sich regelmäßig die Ausgestaltung als Generalvollmacht anbietet. Wurde keine Vorsorgevollmacht erteilt bzw. sind von der erteilten Vollmacht einzelne Bereiche nicht erfasst, für die ein Handlungsbedarf besteht, muss durch das Gericht, wenn die notwendigen Entscheidungen durch Sie nicht mehr selbstständig getroffen werden können, anderenfalls eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden. Ob dann die von Ihnen gewünschten Personen tatsächlich zum Betreuer bestellt werden, ist oft unsicher und obliegt, sofern Sie keine Betreuungsverfügung getroffen haben, der Entscheidung des Betreuungsgerichtes. In jedem Fall unterliegt der gesetzliche Betreuer nicht unerheblichen Einschränkungen im Rahmen der Ausübung seiner Betreuungstätigkeit im Vergleich zum Vorsorgebevollmächtigten. Eine Vorsorgevollmacht bietet daher regelmäßig mehr Flexibilität in der Geschäftsführung und erspart Ihnen darüber hinaus die mit einem gerichtlichen Betreuungsverfahrens verbundenen Kosten.

    Sind Sie selber im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden oder ist eine derartige Bevollmächtigung beabsichtigt? Dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass mit der Ausübung einer Vorsorgevollmacht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden sind. Sie sollten wissen, was Sie bei dem Gebrauch der Vollmacht zu berücksichtigen haben und insbesondere auch, wie weitgehend Sie für Fehler haften. Im Rahmen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sollten daher sowohl Haftungsfragen als auch Auskunfts- und Rechenschaftspflichten geregelt werden.

    Wir sind ein Team aus drei im Vorsorgerecht spezialisierte Anwälte, die zugleich als Fachanwälte in allen im Vorsorgefall relevanten Rechtsgebieten (Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht) über fundiertes Fachwissen und bereits langjährige Berufserfahrung verfügen. Wir sind Mitglieder des Vorsorgeanwalt e.V., ein Netzwerk von auf das Vorsorgerecht und die Übernahme von Vorsorgevollmachten spezialisierte Rechtsanwälte. Wir beraten bereits seit vielen Jahren im Zusammenhang mit der Erteilung und Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus werden wir auch regelmäßig mit der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit bereits erteilten Vollmachten mandatiert. Hierzu zählen insbesondere auch Fälle, in denen ein „Missbrauch der Vollmacht“ im Raum steht.

    Sollte auch Ihrerseits in diesen Bereichen Beratungsbedarf bestehen, sind wir als Vorsorgeanwälte gerne Ihre Ansprechpartner und Interessenvertreter.

    Erklärungsvideo zur Vorsorgevollmacht

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