Patientenverfügung

    Patientenverfügung

    Als Patient entscheiden Sie, ob und wie sich behandeln lassen. Das ist sichergestellt durch das Recht auf Selbstbestimmung und bedeutet in letzter Konsequenz auch, dass Sie eine medizinisch notwendige Behandlung ablehnen können.

    Jede ärztliche Behandlung bedarf Ihrer Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie nur erklären, wenn Sie im Vorfeld der Behandlung ausführlich über die Chancen und die Risiken der Behandlung aufgeklärt worden sind.

    Was gilt aber, wenn Sie aufgrund eines Unfalles oder aufgrund einer dementiellen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, eine solche Einwilligung zu erteilen, weil Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht mehr absehen können. In diesem Fall liegt eine besondere Situation vor, in der ein Vertreter nach vorheriger Aufklärung an Ihrer Stelle entscheiden muss – es sei denn, Sie haben eine Patientenverfügung errichtet, die die jeweilige Behandlung gestattet oder untersagt.

    Bei der Patientenverfügung handelt es sich damit also um eine vorweggenommene Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen, die in den Fällen zum Tragen kommt, in denen Sie aufgrund Ihres Zustandes nicht mehr in der Lage sind, aktiv zu agieren.

    Die Patientenverfügung sollte deshalb stets in Kenntnis und mit Einverständnis desjenigen errichtet werden, den Sie dazu bestimmen, die Patientenverfügung gegenüber den behandelnden Ärzten durchzusetzen. Da es sich um eine vorweggenommene Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen handelt, ist es auch immer sinnvoll, den Inhalt der Patientenverfügung gegebenenfalls individuell auf Ihr Krankheitsbild abzustimmen und deshalb mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen.

    Frau Rechtsanwältin Jutta Behle ist seit mehr als zehn Jahren auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät Sie bei der Gestaltung Ihrer Patientenverfügung und formuliert für Sie eine Patientenverfügung unter Beachtung der hierzu ergangenen BGH-Rechtsprechung individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt. Zu den Tätigkeiten von Frau Rechtsanwältin Behle gehört auch die Überprüfung, ob die Ärzte die Regelungen in Ihrer Patientenverfügung tatsächlich beachtet haben oder ob hier gegebenenfalls ein schadensersatzpflichtiges Verhalten vorliegt. Frau Rechtsanwältin Behle ist damit Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um das Thema Patientenverfügung.

    Erklärungsvideo zur Patientenverfügung

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