Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Eine Situation, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre eigenen Belange zu entscheiden, kann nicht nur im gehobenen Alter eintreten. Auch für junge Menschen kann eine rasch verlaufende Krankheit oder ein Unfall zu einem Zustand führen, in dem diese für grundlegende persönliche Entscheidungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Es liegt auf der Hand, dass solche Entscheidungen von existentieller Bedeutung sein können. So kann es um die Frage gehen, ob Sie weiterhin „zuhause“ wohnen dürfen oder – gegen Ihren Willen – in ein Pflegeheim müssen. Es kann etwa darum gehen, ob Ihre Immobilie veräußert wird oder was mit Ihrem lebenslang angesparten Vermögen geschieht und wer hierüber entscheiden darf. Dies kann nicht nur Sie selbst betreffen: Führen Sie etwa ein Unternehmen, muss es für die dort angestellten Mitarbeiter „weitergehen“. Umgekehrt kann in Ihrem Umfeld auch der Fall eintreten, dass jemand, für den Sie sich familiär oder aus einer tiefen Freundschaft verantwortlich fühlen, von einer solchen Situation der Hilflosigkeit betroffen ist.

Ist für den Betreuungsfall keine anderweitige Vorsorge getroffen, wird das Gericht einen Betreuer bestellen, der für die hilflose Person entscheiden wird. Im Falle des Falles ist daher sehr schnelles Handeln notwendig: Dies betrifft zunächst die Wahl des Betreuers und die Einleitung eines Betreuungsverfahrens, um die Interessen einer hilflos gewordenen Person zu schützen. Wir übernehmen als Berufsbetreuer selbst Betreuungen und führen diese dem mutmaßlichen Willen entsprechend und in Kooperation mit der Familie des Betreuten mit größter Sorgfalt im Sinne des Betreuten durch.

Ist ein Betreuer bestellt, muss dieser überwacht werden. Wir sorgen in einer solchen Situation in Ihrem Auftrag dafür, dass das betreute Vermögen geschützt wird. Ist es zu Veruntreuungen – leider oft auch innerhalb einer Familie – gekommen, holen wir Vermögen mit großer Konsequenz zurück. Andererseits muss durch gezielte Anregungen Sorge getragen werden, dass der Betreuer die Interessen des Betreuten – den er im Regelfall überhaupt nicht kennt – optimal berücksichtigt: Was hat der Betreute für Vorstellungen geäußert? Wie war seine Lebensplanung? Was hat er sich für den eingetretenen Fall mutmaßlich gewünscht? Wir ergründen solche Fragen sehr sorgfältig und bringen diese gezielt in das Verfahren ein. Gerade auch wenn unternehmerische Interessen betroffen sind, sorgen wir in Kooperation mit der Familie dafür, dass die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden und gegebenenfalls in die nächste Generation übertragen werden kann.

Ihre Vorsorgeanwältin Alice Threinen verfügt über jahrelange Erfahrung in den relevanten Rechtsgebieten: Sie hat sich seit Jahren auf das Familien- und den angrenzenden steuerrechtlichen Fragen spezialisiert. Sind daneben auch erb- oder gesellschafts- oder medizinrechtliche Fragestellungen aufgeworfen, verfügt das Vorsorgeteam der Fachanwaltskanzlei REWISTO auch hier über ausgewiesene Experten. Wir können für jeden Fall die maßgeschneiderte Lösung finden. Gerade soweit unternehmerische Entscheidungen in Frage stehen, gilt: Wir beraten nicht lediglich Unternehmer, wir sind selber Unternehmer! Als solche denken und handeln wir für Sie als Unternehmer.